Fahrabzeichen FA 5
für den Einstieg in den Turniersport
Voraussetzungen für Teilnehmer*innen
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Sie müssen um Besitz des Basispass Pferdekunde sein oder den Pferdeführerschein Umgang am gleichen Prüfungstag bestehen. Die FA 5 Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Der praktische Teil
- sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
- richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Ein- und/oder Zweispännern
- Fahren einer Dressuraufgabe in Anlehnung an die Kl. E auf dem Platz
- Fahren und Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr
- Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers
Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen
Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen der Kl. E
Station 2
Tierschutzgesetz, Transport, Straßenverkehrsrecht, Versicherungsvorschriften, Grundzüge der LPO
Station 3
Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr
Station 4
Bodenarbeit: Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung oder Führen analog Gelassenheitsprüfung (GHP)/Verfassungsprüfung, Mithilfe/Grundsätze/Sicherheit beim Verladen
Fahrabzeichen FA 4
Voraussetzungen für Teilnehmer*innen
Für den Erwerb des Fahrabzeichens 4 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 4 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 4 muss man allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des FA 5 sein und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben.
Der praktische Teil
- sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
- richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern
- Fahren einer Dressurprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft
- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A gemäß Aufgabenheft mit Standardanforderungen ohne Abzüge
- Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers
- Longieren mit der einfachen Longe
Stationsprüfungen
Station 1
- Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem.
Anforderungen der Kl. A
Station 2
- Exterieurlehre und Veterinärkunde
Station 3
- Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport/ Leistungsprüfungswesen